Die leibliche Todesstrafe ist obsolet, „la mort civile“, der Bürgertod, ist effektiver. Der Fall SZ/Aiwanger.
Das leibliche Hinrichten eines Menschen aufgrund eines gerichtlich festgestellten Verbrechens ist weltweit geächtet und zumindest in Europa nirgendwo mehr geltendes Gesetz. Umso stärker kommt das informelle Bestrafen mit dem bürgerlichen Tod wieder in Schwung. (Es ist die seit Römerzeiten bekannte „consumtio famae“ oder modern gesagt, „la mort civile“). Seit Corona ist das kein abstraktes juridisches Konzept mehr. In den Jahren 2020 und folgende sind hunderttausende Bürger vom Staat und von der veröffentlichten Meinung zum Bürgertod verurteilt worden: Verfemt, geächtet, beschimpft, ihrer Lebensgrundlage und Berufsehre beraubt, von der Polizei drangsaliert, von einer (wieder einmal) willfährigen Justiz verfolgt und verurteilt. Hier die unzähligen Nachweise oder auch nur Kronzeugen anzuführen, wäre für die Betroffenen geschenkt und könnte die Verfolger doch nicht bekehren. Und das alles warum? Weil die Massen, verführt von wenigen bösen Treibern und ihren Häschern, wie eine wild gewordene Büffelherde in die eine, vorgegebene Richtung rannte, und dabei jedes Warnschild, jeden Wegweiser zu den eigentlichen Tatsachen niedertrampelte.
Während sich die Rindviecher weitgehend beruhigt haben, sticheln nicht wenige Treiber immer noch herum oder sichten neue Opfer. Immerhin weiß man jetzt, wie leicht das zivile Morden ist. Ein klassischer Vorfall ist jener des Hubert Aiwanger, der sich in diesen Tagen in der Bundesrepublik abspielt. Wer ein faires Bild von diesem Mann will, möge (ausnahmsweise) die BILD vom 8. August lesen. Am 24. August aber ereignet sich das Attentat. Ja, Attentat: denn so, wie in Italien der Strafbestand „Mord im Straßenverkehr“ eingeführt wurde, so müsste man im Hinblick auf den Bürgertod als neuen Strafbestand den „medialen Mord“ einführen.
Die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlicht einen Artikel, mit dem Hubert Aiwanger als Politiker und Bürger abgeschossen wird. Wie es sich herausstellt, ist das Vergehen, dessen er öffentlich und ohne jedes Gerichtsverfahren beschuldigt wird, nicht von ihm begangen worden. Außerdem liegt der vermeintliche Tatbestand so weit zurück (1988), dass, hätte Aiwanger einen Menschen getötet, sogar die Anklage auf dieses Kapitaldelikt verjährt wäre. Der SZ-Schuss war die Zündung, den medialen Mord vollendete die Meute der Kommentatoren in Zeitungen und asozialen Medien, HIER ‚schön‘ nachzulesen.
Der versuchte Bürgermord an Hubert Aiwanger folgt in seiner Machart dem berüchtigten Ibiza-Video, mit dem ein paar SZ-like Journalisten Bundeskanzler Sebastian Kurz tatsächlich zu Fall brachten. Diese gemeine und hinterfotzige Art der Hubertuskunst scheint politischen Wilderern sehr zu gefallen. Wie der Börsenfeldherr George Soros sich brüstete, mit seinen Wetten (legendär: gegen das britische Pfund) ganze Länder ‚abschießen‘ zu können, so scheint es unter diesen eine begehrte Trophäe zu geben, so etwas wie ein konservatives Hirschgeweih, das die medialen Attentäter nach dem Abschuss im eigenen Salon an die Wand nageln.